Die länderspezifischen Lieferschwellen entfallen zum 1. Juli 2021. Lieferschwellen, die zuvor je nach Land vollkommen unterschiedlich ausfielen, werden nun mit einer Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro pro Kalenderjahr innerhalb der gesamten EU vereinheitlicht. Wird diese jährliche Grenze für alle Verkäufe ins EU-Ausland überschritten, müssen die Umsätze unter den Bedingungen des jeweiligen Zielstaates versteuert werden.
Um hier erhöhte Registrierungsaufwände zu vermeiden, wird der Prozess künftig über den sogenannten One-Stop-Shop (OSS) vereinheitlicht. Dieses Verfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mehrwertsteuerbeträge über das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland zu melden und dort zentral abzuführen. Somit ist eine aufwändige Registrierung in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht mehr notwendig.
Diese neuen Regelungen treten ab dem 1. Juli 2021 in Kraft.
Die wichtigsten Informationen auf einem Blick:
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